Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Nina Wenzel – die Fotogräfin gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Nina Wenzel – die Fotogräfin nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von NW hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder auf Datenträgern, etc.)

1.  Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist

Nina Wenzel- Tischler, Weilling 30, 4490 St. Florian

T: +43 650 660 77 60

E: ninawenzel@foto-graefin.net

W: www.foto-graefin.net

2. Buchungsfixierung, Anzahlung

Zur Buchungsfixierung eines vorab vereinbarten Fototermins (Datum und Uhrzeit) ist eine nicht-refundierbare Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages nötig, Die nicht-refundierbare Anzahlung hat auf das Konto IBAN Nr.: AT52 2032 0321 0061 2188, Kontoinhaber Nina Wenzel-Tischler, zu erfolgen. Im Falle eines Stornos durch den/die Kunden/in wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten, und weder refundiert noch übertragen. Auf eine Rückzahlung der Anzahlung besteht kein Rechtsanspruch des Kunden. Der Auftrag zwischen Nina Wenzel -die Fotogräfin und dem Kunden gilt mit Emaileingang durch den Kunden bzw. durch die Unterschrift auf dem Auftragsformular. Der Vertrag kommt mit Einlangen der Anzahlung auf dem Konto von Nina Wenzel (NW) für beide Vertragspartner rechtsgültig zustande.

3. Restzahlung

Die Restzahlung wird von NW initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. NW behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so können NW eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers können NW auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von NW vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an NW zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

4. Gebühren

Der/die Kunde/in übernimmt allfällige Kosten von Banküberweisungen sowie Kreditkartengebühren.

5. Fotografischer Stil

Der angewandte fotografische Stil liegt im alleinigen künstlerischen Ermessen von NW. Der/die Kunde/in erklärt sich mit dem photojournalistischen Stil von NWH einverstanden, und akzeptiert, dass keinerlei Wunschaufnahmen garantiert werden können. NWH produziert Fotoaufnahmen, die sie für angemessen hält und die ihrem künstlerischen Stil entsprechen.

Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von NWH ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.

6. Genehmigung für Fotoaufnahmen

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des/der Kunden/in, die Genehmigung für Fotoaufnahmen durch NW von der Kirche bzw. vom Veranstaltungsort einzuholen. Der/die Kunde/in sorgt dafür, dass die Hochzeitsgesellschaft, der/die Standesbeamte/in bzw. der/die Pfarrer/in sowie die Hochzeitsdekoration so platziert sind, dass die Sicht auf das Brautpaar nicht eingeschränkt ist. NW hält sich bei der Kameraplatzierung an die Vorschriften der Kirche bzw. des Veranstaltungsorts.

7. Haftung

Das Team von NW haften nicht für allfällige Schäden die durch den unwahrscheinlichen Fall einer Verspätung, Nichterscheinen, Unfall, Nachlässigkeit, menschliche Fehler, Materialverlust, höhere Gewalt, Unzulänglichkeiten von Ausrüstung oder andere Mängel dem Kunden gegenüber entstehen. NW haftet nicht für fehlende oder beeinträchtigte Fotoaufnahmen aufgrund von Restriktionen des Veranstaltungsorts, einschließlich aber nicht ausschließlich Zugangsbeschränkungen bzw. Blitzlichtverboten und dergleichen.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschehen mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von NW) NW zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von NW kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Der bis zu diesem Zeitpunkt durch den Kunden an NW geleistete Gesamtbetrag wird an den Kunden refundiert.

NW haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet NW keinen Ersatz.

NW haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

NW ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. NW ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

NW haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt NW keine Haftung.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei NWH geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch NWH beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

8. Beeinträchtigung durch Dritte

Das Team von NW wird vom Kunden exklusiv als professioneller Fotograf für dessen Hochzeit und andere vereinbarte Events gebucht. Gästen ist es gestattet, Amateurfotos zu machen, solange NW in ihrerArbeit nicht behindert wird (z.B. durch den Aufenthalt vor oder hinter der Berufsfotografin). Die Fotografen haften nicht für überbelichtete Fotos, die durch das Blitzlicht oder die Beleuchtung anderer Foto- oder Videokameras beeinträchtigt wurden.

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

9. Hochzeitsplaner/in

Aufgrund des Wesens einer Hochzeit und der dafür typischen zahlreichen Ereignisse an unterschiedlichen Orten, wird sich NW über den ganzen Tag hinweg häufig bewegen, ihre Ausrüstung ändern und anpassen. Es liegt im Verantwortungsbereich des/der Hochzeitsplaners/in, NW vom nächsten wichtigen Schritt, z.B. vom Beginn der Zeremonie, dem Hochzeitstanz, vom Anschneiden der Hochzeitstorte, vom Werfen des Brautstraußes, etc. zu informieren. Zusätzlich soll eine ausgewählte Vertrauensperson den Überblick haben, welche Fotoaufnahmen gewünscht sind, und die jeweiligen Gäste dementsprechend gruppieren. NW fotografiert die betreffenden Gruppen, ist jedoch nicht für die Organisation und Zusammenstellung dieser verantwortlich.

10. Endprodukt

NW wird aufgrund ihrer fachlichen und künstlerischen Expertise gebucht, und behält sich daher das Recht vor, ihre Fotos nach ihrem Ermessen zu bearbeiten. Die Fotografin kann nicht garantieren, dass alle anwesenden Gäste fotografiert werden. Unter keinen Umständen gibt NW unbearbeitete Fotos an seine Kunden weiter. Ebenso obliegt die Auswahl der gelieferten Fotos dem NW-Team.  Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit auf die finalisierten Fotos drei bis vier Wochen ab Hochzeitstermin, wobei darauf kein Rechtsanspruch besteht.

11. Nachbearbeitungskosten

Anfragen für Änderungen an den finalisierten Fotos nach Lieferung unterliegen Nachbearbeitungsgebühren.

12. Auslagen

Der/die Kunde/in erklärt sich damit einverstanden, NWH alle angemessenen entstandenen Auslagen zu ersetzen, vorausgesetzt, dass diese detailliert aufgelistet und durch Rechnungen belegt werden. Der/die Kunde/in begleicht alle Auslagen, z.B. Park-, Eintritts-und Mautgebühren, etc., die in direktem Zusammenhang mit dem Fotoauftrag stehen.

13. Verpflegung, Reise- und Hotelkosten

Es ist zu beachten, dass die Fotografen beim Hochzeitsempfang in Hör-Weite oder im Hauptsaal selbst platziert werden, und im Falle eines Auftrags von über fünf Stunden bewirtet werden.

Eine Anreise zur Hochzeitslocation im Umkreis von 50 km ist im Angebot enthalten. Darüber hinaus wird ein Kilometergeld von 0,40 Euro/km verrechnet, dieses ist im Kostenvoranschlag nicht enthalten.

Liegt der Veranstaltungsort mehr als 150 km von St. Florian entfernt sollte nach vorheriger Absprache eine Übernachtungsmöglichkeit bereitgestellt werden.

Bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. (sofern vertraglich vereinbart!)

14. Albumerstellung

Wird von NW nach separatem Angebot ein Hochzeitsalbum für den Kunden erstellt, so ist im angebotenen Preis eine Korrekturschleife inkludiert. Zuerst wird ein grafischer Erstvorschlag des Albums nach Ermessen von NW erstellt und als PDF zur Korrektur/Freigabe dem Kunden digital bereitgestellt. Über eine Korrekturrunde hinausgehende Änderungen werden nach Stundenaufwand extra verrechnet.

15. Urheberrecht

Alle Fotos unterliegen dem alleinigen Urheberrecht von NW und bleiben für immer in ihrem Eigentum. Die von NW produzierten Werke dürfen ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis weder verkauft noch reproduziert werden. Alle gelieferten Fotos sind nur für die persönliche Verwendung durch den/die Kunden/in vorgesehen. Nur die Kunden von NW haben das Recht, ihre Fotos zu nutzen, als Drucke zu reproduzieren und mit Freunden und Familie zu teilen und in diesem Umfang auch zu veröffentlichen. (z.B. über Emailversand und Facebook). In Zusammenhang mit Bildern, die im Internet verwendet werden, ersucht der Fotograf höflich, auf Nina Wenzels Label (Nina Wenzel Hochzeitsfotografie) oder auf ihre homepage „www.hochzeitsfotografie.or.at“ zu verweisen.

16. Veröffentlichung durch NWH

Der/die Kunde/in erklärt sich damit einverstanden, dass die betreffenden Fotos von NW als Teil ihres eigenen Portfolios und zu persönlichen Marketingzwecken verwendet werden dürfen. Etwaige Print-Publikationen & Marketing-Materialien, als auch Veröffentlichung in Drittmedien, wie beispielsweise Hochzeitsblogs, erfolgen nach Absprache mit dem Paar. Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden die anwesenden Hochzeitsgäste über die von NWH durchgeführten Fotoaufnahmen zu informieren; NW setzt das Einverständnis der Hochzeitsgäste voraus, dass diese einer Ablichtung durch das Fotografenteam zustimmen; sofern gegenteiliges der Fall sein sollte, wird der Kunde NW über diesen Umstand umgehend in Kenntnis setzen.

17.  Datenschutz

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an NW bekannt gegeben werden, ist NW berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens NWH zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

NWH verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

18. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, St. Florian.

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich in Betracht kommende Gericht der Landeshauptstadt Linz zuständig.

 

Weilling, am 14.4.2019